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Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung für manuelle Arbeit?

Körperliche Belastung ist zum Erhalt der Gesundheit zwingend notwendig; physische Fehlbeanspruchung kann jedoch zu Erkrankungen führen: Muskel-Skelett-Erkrankungen verursachen mehr als jeden vierten Arbeitsunfähigkeitstag und sind die zweithäufigste Ursache für Frühverrentungen – nutzen Sie am besten vorab eine Gefährdungsbeurteilung manuelle Arbeit. Die wichtigsten physischen Fehlbeanspruchungen sind langandauernde Überlastung, Unterforderung und einseitige Belastung. Um Gefahren zu erkennen, müssen in der Gefährdungsbeurteilung Belastungsform, Dauer, Abfolge und Häufigkeit der Belastung untersucht und mögliche Abweichungen von der individuellen Belastbarkeit ermittelt werden. Besonders relevant sind bei der Beurteilung körperlicher Belastungen der manuelle Umgang mit Lasten (Lastenhandhabung), die Arbeit in erzwungenen Körperhaltungen (Arme über Schulterniveau, Hocken, Knien, Liegen, Sitzen, Stehen, …), Arbeiten mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Krafteinwirkung sowie oftmals mit hoher Frequenz wiederholte Bewegungen.

Körperliche Folgen langanhaltender Fehlbeanspruchung wie chronische degenerative Veränderungen an Gelenken, Muskeln und Sehnen hängen auch von der individuellen Konstitution ab. Daher gibt es keine verbindlichen Grenzwerte. Daneben ist insbesondere bei der Lastenhandhabung auch die Unfallgefahr zu beachten. Um eine wirksame Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können ist es wichtig, Gefährdungen zu ermitteln und passende Schutzmaßnahmen festzulegen. So ist zu erreichen, dass manuelle Arbeit ohne Schaden für Ihre Mitarbeiter verrichtet werden kann. Dazu wird Ihnen nachstehender Artikel hilfreiche Informationen vermitteln.


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Wie ermittle ich Gefahren für zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung manuelle Arbeit?

Beim Heben, Halten und Tragen von Lasten (HHT) können bei Fehlbeanspruchung akute Schädigungen (Muskelzerrung, …) und chronische Schädigungen (Bandscheibenverschleiß, …) eintreten. Zur Gefährdungsbeurteilung manuelle Arbeit kann z.B. die Leitmerkmalmethode* Heben, Halten, Tragen verwendet werden: Bei dieser wird die Belastung aufgrund der Leitmerkmale Zeitdauer/Häufigkeit, Lastgewicht, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen beurteilt. Weitere Anleitungen für die Anwendung der Leitmerkmalmethode sind für das manuelle Ziehen und Schieben von Lasten (Leitmerkmale: Zeitdauer/Häufigkeit, zu bewegende Masse/Flurförderzeug, Positioniergenauigkeit/Bewegungsgeschwindigkeit, Körperhaltung und Ausführungsbedingungen) sowie andere manuelle Arbeiten mit überwiegender Belastung des Hand-Arm-Bereichs (Leitmerkmale: Dauer der Tätigkeit, Art der Kraftausübung, Kraftübertragung/Greifbedingungen, Hand-/Armstellung und -bewegung, Arbeitsorganisation, Ausführungsbedingungen und Körperhaltung) verfügbar. Die letztere ist nicht anwendbar bei Tätigkeiten mit hohen energetischen Anforderungen durch Ganzkörperarbeit (etwa Montagearbeiten oder Klettern) oder mit langanhaltender Zwangshaltung (Knien, Bücken etc.).

Leitmerkmalmethode, manuelle Arbeitsprozesse

Die Leitmerkmalmethode wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) entwickelt und hilft bei der Beurteilung von Gefährdungen, indem für physische Gefährdungen charakteristische Leitmerkmale zur Beurteilung vorgegeben werden. Zu finden u.a. auf der Webseite der BAUA: www.baua.de, Themen von A-Z, Physische Belastungen, Gefährdungsbeurteilung mit Hilfe der Leitmerkmalmethode.

Welche Gefährdungen könne durch Zwangshaltung entstehen?

Zwangshaltung kann zur Überbelastung einzelner Muskelgruppen und zur Erhöhung des Blutdrucks durch abgedrückte Blutgefäße in Armen und Beinen führen. Kritisch sind eingeschränkte Bewegungsfreiheit, ausschließliche Sitzplatzarbeit (ohne Wechsel der Körperhaltung) und körperferne Anordnung von Arbeitsmitteln/Stellteilen sowie zu geringe oder zu große Arbeitshöhe. Wenn über längere Zeiträume Zwangshaltungen eingenommen werden müssen, müssen entweder die Arbeitsplätze umgestaltet werden oder die Aufgabenstellung so verändert werden, dass ein Wechsel der Körperhaltung möglich ist.


Gefährdungen bei Arbeiten mit erhöhten Kraftanstrengungen

Als Arbeiten mit erhöhten Kraftanstrengungen gelten alle Arbeiten, bei denen mehr als 15 Prozent der möglichen Maximalkraft benötigt werden. Solche Arbeiten können nicht dauerhaft durchgeführt werden. Gerade bei hohen Kraftanstrengungen kann es zu akuten Gesundheitsschäden (Muskelzerrung z.B. durch Abrutschen) kommen. Die Gefährdung steigt, wenn solche Arbeiten häufiger oder oft ausgeführt werden, die angewandte Kraft hoch oder maximal ist, die Krafteinleitung unsicher (nicht formschlüssig, Abrutschgefahr, etc.), die Körperhaltung nicht frei wählbar und unsicher oder gebeugt und verdreht sowie die Ausführungsbedingungen schlecht (Verschmutzungen, eingeschränkte Sicht) sind. Beim Steigen und Klettern (z. B. zum Ersteigen hoch gelegener Arbeitsplätze wie Gerüste oder Krane) besteht zudem noch eine mit körperlicher Ermüdung ansteigende spezifische Unfallgefahr. Bei untrainierten Beschäftigten bis 50 Jahre steigt die Gefahr, wenn die Belastung ein Drittel der maximalen Ergometrieleistung (in W) erreicht.


Schutzmaßnahmen gegen Überanspruchung durch manuelle Lastenhandhabung

Eine Überbeanspruchung durch manuelle Lastenhandhabung ist in erster Linie durch eine technische und organisatorische Vermeidung relevanter Tätigkeiten zu vermeiden. Etwa durch Automatisierung, Mechanisierung (Einsatz von Hebehilfen und Transportvorrichtungen/kraftbetriebenen Flurförderzeugen) oder regelmäßigem Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten. Weitere geeignete Maßnahmen sind z.B. die Vermeidung von Lastgewichten, die die Belastbarkeit überfordern. Oder die Sicherstellung ergonomisch günstiger Lastaufnahme- und Absetzhöhen (zwischen 70 und 110 cm), z.B. durch Einsatz von Hubtischen.

Zur Vermeidung von Unfallgefahren muss zudem eine sichere Lastaufnahme (ergonomische Griffgestaltung, Tragegurte etc.) sichergestellt werden; gefährliche Eigenschaften der Lasten, wie scharfe Kanten, müssen gesichert werden. Ebenso ist ein ebener, rutschfester und stabiler Boden bei der Lastenhandhabung noch wichtiger als ohnehin schon. Nach § 4 der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) müssen Gefährdungen insbesondere der Lendenwirbelsäule bei der regelmäßigen Unterweisung der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Hier sollten auch Informationen über rückenschonende Arbeitstechniken und Arbeitsverfahren vermittelt werden. Zu beachten ist ferner, dass für werdende Mütter im Mutterschutzgesetz (Mu-SchG) Höchstgewichte für Heben und Tragen festgesetzt sind. 10 kg bei seltenem Heben und Tragen, 5 kg bei wiederholtem Heben und Tragen.


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Schutzmaßnahmen durch ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes

Andere manuelle Arbeiten sind vor allem dann problematisch, wenn sie mit großer Häufigkeit oder Dauer ständig wiederholt werden. Etwa bei der Feinmontage – hierbei ist eine Gefährdungsbeurteilung manuelle Arbeit unabdingbar. Da solche Arbeiten in der Regel an speziell gestalteten Arbeitsplätzen ausgeführt werden, ist hier die Beachtung ergonomischer Normen zur richtigen Gestaltung der Arbeitsplätze wichtig. Dazu zählen Vermeidung ungünstiger Gelenkstellungen, Armabstützungen, günstige Anordnung von Bedienelementen, gute Beleuchtung und ggf. Sehhilfen, … Bei feinmotorischen Fähigkeiten ist der optimale Greifraum, in dem Bedienelemente, Werkzeuge und Werkstücke angeordnet sein sollten, nicht größer als die Länge der Unterarme; ist der Greifraum größer als die Länge des gesamten Armes, erhöht sich das Risiko für Schulter- und Rückenbeschwerden. Auch eine montagegerechte Konstruktion bzw. Technologie kann die Arbeit verbessern, etwa durch Vermeidung von hohen Fügekräften. Zur Vermeidung von Zwangshaltungen müssen Arbeitsplätze soweit möglich den Körpermaßen des Menschen angepasst werden und natürliche Körperhaltungen ermöglichen.

Bewegungsraum

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Richtmaße für den Bewegungsraum finden sich in berufsgenossenschaftlichen Informationen (etwa BGHM Information 101) oder verschiedenen Normen (DIN 33402-2 und -3, DIN EN 1005-4, DIN EN ISO 14738). Wenn Arbeiten sowohl im Sitzen als auch im Stehen ausgeübt werden können, ist eine wechselnde Sitz-Steh-Arbeit die gesundeste Lösung. Bei stehenden Arbeiten ist eine Arbeitshöhe von 5 bis 10 cm unter Ellbogenhöhe am geeignetsten. Abweichungen können sich ergeben, wenn bei Feinarbeiten ein Abstützen der Ellbogen gewünscht ist (größere Arbeitshöhe) oder wenn Raum für Werkzeuge, Arbeitsgut etc. notwendig ist (geringere Arbeitshöhe).

Bei Arbeit im Sitzen führt vor allem statisches Sitzen zu einer Belastung der Wirbelsäule, Erschlaffung der Bauchmuskulatur und Entwicklung eines Rundrückens. Empfohlen wird daher dynamisches Sitzen („die besten Sitzposition ist immer die nächste“). Hierfür sind geeignete  Arbeitssitze/Bürostühle erforderlich. Die richtige Stuhleinstellung und dynamisches Sitzen sollten in der Unterweisung berücksichtigt werden. Sie können dabei auch ein sinnvolles Thema der individuellen arbeitsmedizinischen Beratung der Mitarbeiter sein. Um Arbeiten mit erhöhter Kraftanstrengung, die häufig nicht an festen Arbeitsplätzen, sondern z.B. bei Montage- und Wartungsarbeiten vorkommen, zu vermeiden bzw. die Gefährdungen zu verringern, ist schon eine montage- und wartungsfreundliche Konstruktion bzw. Technologie hilfreich (ergonomisch günstige Griffgestaltung etc.).


Weitere Schritte zur Anwendung von Schutzmaßnahmen

Wichtige weitere Schritte sind – soweit möglich – der Einsatz leichterer Werkzeuge, ein Wechsel zwischen be- und entlastenden Tätigkeiten sowie ausreichende Erholungszeiten. Eine tätigkeitsbezogene Unterweisung und Training (korrekte und sichere Nutzung von Werkzeugen etc.) sind bei solchen Arbeiten besonders wichtig. Bei Arbeiten mit hoher dynamischer Ganzkörperbelastung (Steigen, Klettern, etc.) muss insbesondere auf ein angemessenes Arbeitspensum, ebene, rutschfeste und stabile Aufstandsflächen und nicht behindernde Absturz- und Fallschutzsicherungen geachtet werden. Steigleitern und Steigeisengänge müssen in angemessenen Abständen (in der Regel 10 m) mit Ruhebühnen ausgestattet werden. Sind die Arbeitsbedingungen technisch oder organisatorisch nicht ausreichend gestaltbar, ist ggf. körperliches Training erforderlich.


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Sonstige Gefährdungen

Neben den bisher genannten Gefährdungsfaktoren kann es weitere Gefährdungen, zur Aufnahmen in der Gefährdungsbeurteilung manuelle Arbeit, geben, die betrachtet werden müssen. Diese sind eher selten, so dass wir uns an dieser Stelle mit Hinweisen auf einige Beispiele begnügen wollen. So kann es etwa aus Gründen des Brandschutzes in EDV-Räumen, Telekommunikationsanlagen, Lebensmittellagern etc. zu einer Verdrängung von Sauerstoff durch Stickstoff kommen. Diese gefährden die Mitarbeiter bei Kontroll-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (Ersticken). Bei Tätigkeiten an, in oder auf Gewässern, aber auch in Klär- oder Kanalisationsanlagen, muss die Gefahr des Ertrinkens betrachtet werden. Und schließlich kann eine Gefährdung auch durch Gewalt durch Dritte bestehen.

Gewalt ist nicht nur der tätliche Angriff auf Mitarbeiter, sondern beginnt bereits bei der Beleidigung oder Bedrohung. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die mit Bargeld oder wertvollen Gütern umgehen. Zudem diejenigen, die Kontroll- oder Inspektionsaufgaben wahrnehmen oder die mit schwierigen Personengruppen (Alkohol- oder Drogensüchtige, sozial auffällige Personen) umgehen. Die Folgen können von psychischen Belastungsreaktionen (Zittern, …), die sich zu chronischen Störungen verfestigen können (posttraumatische Belastungsstörung), bis zum Tod bei Gewaltanwendung mit Stich- und Schusswaffen führen.

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