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Wie legt man Arbeitsschutzpolitik & Arbeitsschutzziele gem. ISO 45001 fest?

Wie werden Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele festlegt? Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie eine ISO 45001 Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele festlegen und was Sie dabei beachten sollten. Bei den Anforderungen zu den Arbeitsschutz Zielen (6.2 ISO 45001) stoßen wir auf ein – in der Norm aber nicht explizit aufgeführtes – Prinzip des Managements: man kann nur managen, was man auch messen kann. Um die in der Arbeitsschutzpolitik festgelegten Absichten und Aussichten betrieblich umzusetzen, fordert die Norm daher die Festlegung möglichst messbarer, in jedem Fall aber zur Leistungsbewertung tauglicher, Arbeitsschutzziele. Und damit auch wirklich an der Zielerreichung gearbeitet wird, muss die Zielerreichung ebenfalls geplant werden. Und, aber das kommt später in der Norm – 9.1 ISO 45001 –, die Zielerreichung muss natürlich auch gemessen und überwacht werden.


Was fordert die Norm ISO 45001 in Bezug auf Arbeitsschutzpolitik und Ziele des Arbeitsschutzes?

Da die Arbeitsschutzziele den anwendbaren (also den rechtlichen und anderen) Anforderungen und dem Ergebnis der Bewertung von Risiken und Chancen Rechnung tragen müssen und hier im Sinne einer Verringerung der Wahrscheinlichkeit und/oder der Folgen von Arbeitsunfällen und arbeitsbezogenen Erkrankungen vor allem die operativen Risiken – also die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung – berücksichtigen sollten, sollte zunächst die Gefährdungsbeurteilung geprüft werden: lassen sich aus dem dort gefundenen Handlungsbedarf strategische oder operative Ziele ableiten?

Diese Herangehensweise hat den Vorteil, dass die notwendigen Maßnahmen dann (zumindest teilweise) schon festgelegt sind: es sind nämlich die Schutzmaßnahmen, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden. Weitere naheliegenden Quellen für Arbeitsschutzziele sind die ermittelten und als attraktiv befundenen Chancen zur Verbesserung der SGA Leistung sowie kommende rechtliche Änderungen, bei denen Handlungsbedarf besteht.

Auswahl der Ziele

Bei der Auswahl der Ziele sollte die SMART-Formel beachtet werden: Ziele sollten

  • Spezifisch – so genau wie möglich formuliert werden,
  • Messbar oder einer sonst wie beurteilbaren Skala zugeordnet sein,
  • Akzeptiert, d.h. von den Mitarbeitern auch annehmbar sein,
  • Realistisch sein (was auch eine Voraussetzung für den vorherigen Punkt ist) und
  • Terminiert, also mit einem Zieldatum versehen sein.

Was an Zielen z.B. „realistisch“ ist, hängt auch von den Ressourcen ab, die man in die Arbeitsschutzziele investieren möchte/kann. Da diese von der obersten Leitung freigegeben werden, muss letztendlich auch die oberste Leitung über die Ziele entscheiden, der Arbeitsschutzmanagementbeauftragte, der ASA oder andere können aber ggf. damit beauftragt werden, Vorschläge vorzulegen. Bei der Formulierung der operativen Arbeitsschutzziele ist insbesondere auf die Messbarkeit zu achten. Ein gut formuliertes spezifisches (= operatives im oben dargestellten Sinn) Ziel zur Bekämpfung des Lärms an der Quelle wäre etwa: „Reduzierung des Lärmpegels der …-Maschine auf max. 80 dB(A) im Regelbetrieb bis Ende 2019.“ Damit ist das Ziel terminiert („bis Ende 2019“) und messbar: Man kann sich Ende 2019 bei Regelbetrieb mit einem Messgerät neben die Maschine stellen und den Lärmpegel messen; liegt er bei max. 80 dB(A), wurde das Ziel erreicht. Damit es soweit kommt, müssen aber noch konkrete Maßnahmen festgelegt werden.

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ISO 45001 Anforderungen an die Ziele

Arbeitsschutzziele – in der ISO 45001 auch SGA Ziele genannt – sind (3.17 ISO 45001) von einer Organisation festgelegte Ziele (zu erreichende Ergebnisse, 3.16 ISO 45001), um spezifische Ergebnisse in Übereinstimmung mit der Arbeitsschutzpolitik zu erreichen. Die Anforderungen der Arbeitsschutzmanagement Norm an die Zielvorstellung des Unternehmens lauten:

Sie sind für relevante Funktionen und Ebenen festzulegen und müssen dazu dienen, in Übereinstimmung mit der Arbeitsschutzpolitik das SGA Managementsystem und dessen Leistung aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern. Die Zielsetzung muss messbar (sofern machbar) oder zur Leistungsbewertung tauglich sein und anwendbaren Anforderungen, den Ergebnissen der Bewertung von Risiken und Chancen sowie der Konsultation von Beschäftigten und ggf. deren Vertretern Rechnung tragen. Sie müssen weiterhin überwacht und vermittelt sowie – soweit erforderlich – aktualisiert werden.


Wie werden Anforderungen an Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele nach der Norm ISO 45001 interpretiert?

An der Definition – vor allem dem „spezifisch“ – wird schon eine Aufgabe der Zielsetzung deutlich: sie konkretisiert die (eher grundsätzliche und allgemeine) Arbeitsschutzpolitik. Mit dieser muss sie übereinstimmen. Dabei spielen – im Zusammenspiel mit der unter dem Stichwort „fortlaufende Verbesserung“ (10.3 ISO 45001) geforderten Steigerung der SGA Leistung – insbesondere die Selbstverpflichtungen zur Beseitigung von Gefahren und zum Minimieren von Risiken sowie zur fortlaufenden Verbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems eine Rolle: Die Ziele müssen in der Summe – d.h. in der Praxis: mindestens ein Ziel muss – zu einer direkten, messbaren oder sonst wie bewertbaren Verbesserung der SGA Leistung führen. Die SGA Leistung ist wiederum definiert (3.28 ISO 45001) als Leistung (= messbares Ergebnis, 3.27 ISO 45001) bezogen auf die Wirksamkeit zur Prävention von Verletzungen und Erkrankungen von Beschäftigten und die Bereitstellung sicherer und gesunder Arbeitsplätze.

Also konkret:

Mindestens ein SGA Ziel muss zu einer direkten Verringerung der Wahrscheinlichkeit und/oder der Folgen von Arbeitsunfällen und/oder arbeitsbedingten Erkrankungen führen. Daneben sind weitere Arbeitsschutzziele denkbar, die indirekt hierzu beitragen (zum Beispiel das Sicherheitsbewusstsein/die Motivation für den Arbeitsschutz fördern). Was mit den „relevanten Funktionen und Ebenen“ gemeint ist, erläutert Anhang A.6.2 der ISO 45001: so kann etwa zwischen strategischen, taktischen und operativen SGA Zielen unterschieden werden. Ein strategisches SGA („Unternehmens“) Ziel wäre es, die Lärmexposition der Beschäftigten zu verringern. Taktische Ziele hierzu werden auf verschiedenen Ebenen festgelegt, zum obigen Beispiel könnte es Lärmbekämpfung in der Produktion lauten. Hierzu muss es dann für einzelne Einrichtungen operative, messbare Ziele geben.

Der Anhang erläutert, dass die Messung auch qualitativ, z.B. über Befragungen und Beobachtungen erfolgen kann. Neben den Verbesserungszielen kann es auch Zielvorstellungen geben, die der Aufrechterhaltung der SGA Leistung dienen, etwa der Vorbereitung auf kommende Gesetzesänderungen, um die Rechtskonformität aufrechtzuerhalten. Die Anforderung, der Konsultation von Beschäftigten Rechnung zu tragen, muss zusammen mit der Anforderung (5.4 ISO 45001) betrachtet werden, dass die Beschäftigten bei der Festlegung der Arbeitssschutzziele zu konsultieren sind: die Ansichten der Beschäftigten oder deren Vertreter (insb. des Betriebsrates) müssen eingeholt und ihnen muss Rechnung getragen werden. „Rechnung tragen“ ist ebenfalls im Anhang (A.3 ISO 45001) erläutert: der Ausdruck bedeutet, dass etwas bedacht werden muss und dieses – im Unterschied zur Anforderung „berücksichtigen“ – nicht ausgeschlossen werden kann.


Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele müssen mit den Beschäftigten/deren Vertretern abgestimmt werden

Oder in anderen Worten: Zielvereinbarung statt Zielvorgabe. Auch die geforderte Vermittlung und Überwachung der SGA Ziele steht mit anderen Anforderungen in Bezug. In 7.3 ISO 45001 wird gefordert, dass die Arbeitsschutzziele den Beschäftigten bewusst gemacht werden. Es ist also nicht ausreichend, die SGA Ziele nur den zuständigen bzw. beteiligten Personen bekannt zu machen, sondern alle Beschäftigten müssen hierzu informiert werden. In 9.1 ISO 45001 wird gefordert, dass der Fortschritt der SGA Zielerreichung der Organisation überwacht und gemessen werden muss. Dabei heißt Überwachung der SGA Ziele, dass die Organisation systematisch den Fortschritt auf dem Weg zur Zielerreichung überwachen muss. Sollte sich herausstellen, dass es hier Probleme gibt, muss entweder bei den Maßnahmen nachgelegt werden, oder aber – insbesondere, wenn die Probleme auf bei der Zielfestlegung unabsehbare äußere Veränderungen beruhen, müssen die Ziele aktualisiert, d.h. an die veränderte Situation angepasst werden.

Planung der Zielerreichung

Die Arbeitsschutznorm ISO 45001 fordert, dass zur Planung festgelegt wird

  • was getan werden muss (Aufgaben/ Maßnahmen),
  • wer dafür verantwortlich ist,
  • welche Ressourcen dafür gebraucht werden,
  • bis wann die Maßnahmen umgesetzt werden,
  • wie die Ergebnisse bewertet werden,
  • wie Maßnahmen in die Geschäftsprozesse integriert werden.

Die definierten Arbeitsschutzziele wie auch die Planung der Zielerreichung müssen laut ISO 45001 Anforderungen dokumentiert werden.


Interpretation der Anforderungen an die  Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele

Wenn Sie Ihre SGA Politik und SGA Ziele definieren, wird eine Projektplanung gefordert: Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, ob die SGA Ziele erreicht werden, sondern es müssen entsprechende Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten, Mitteln und Fristen festgelegt werden. Entsprechend muss zu jeder Zielsetzung mindestens eine Maßnahme geplant werden, wobei die Maßnahmen auch gemeinsam für mehrere Ziele geplant werden dürfen (siehe Anhang A6.2.2). Es kann also auch sein, dass mit einer Maßnahme gleich drei Arbeitsschutzziele „erschlagen“ werden.

Häufiger dürfte allerdings sein, dass einem Ziel mehrere Maßnahmen zugeordnet werden müssen. Bei den Maßnahmen sollte zudem auf die Integration in die Geschäftsprozesse geachtet werden: diese ist ohnehin erforderlich, wenn es sich bei den Maßnahmen um dauerhaft beizubehaltende Änderungen, etwa der Arbeitsweise oder der zu benutzenden Ausrüstung handelt. Aber auch bei einmaligen Maßnahmen ist eine Integration sinnvoll: Wenn etwa die konkrete Maßnahme zum oben genannten operativen Ziel „Reduzierung des Lärmpegels der …-Maschine …“ die Einhausung der Maschine ist, sollte bei der Durchführung natürlich der Beschaffungsprozess beteiligt sein.


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Bewertung der Ergebnisse

Mehr Interpretationsspielraum gibt es bei der Anforderung, festzulegen, wie die Ergebnisse bewertet werden – muss das Ergebnis jeder einzelnen Maßnahme bewertet werden oder das Ergebnis der Summe der Maßnahmen je Ziel, also letztendlich die Zielerreichung? A6.2.2 erläutert hierzu, dass – wenn praktikabel – jedes Ziel mit einer Kennzahl verknüpft werden sollte und stellt so auf das Ziel ab. Das bedeutet, dass vorab darüber nachgedacht werden sollte, wie die Zielerreichung gemessen werden kann. Unabhängig davon muss die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen natürlich ebenfalls überwacht werden (siehe 9.1 ISO 45001 – Überwachung des Fortschritts auf dem Weg zur Zielerreichung): werden etwa die festgelegten Fristen nicht eingehalten, sollte die Organisation bereits reagieren.

Wie können Sie Arbeitsschutzpolitik und Arbeitsschutzziele gem. der Norm ISO 45001 festlegen?

Es muss für jedes Ziel überlegt werden, was getan werden muss, um das Ziel zu erreichen. Um das oben genannte Ziel, den Lärmpegel der …-Maschine auf max. 80 dB(A) zu begrenzen, muss man die Maschine einhausen. (An dieser Stelle ein Hinweis: in der Praxis denkt man oft iterativ – das Ziel wäre gar nicht realistisch, wenn eine technische Lärmminderung nicht möglich wäre. Man hat in dem Fall also schon geprüft, ob eine Einhausung überhaupt möglich ist. Natürlich kann die Prüfung von Lösungswegen auch eine eigene Maßnahme sein, die vor der Umsetzung kommt, dann sollte aber das Ziel anders formuliert werden – z.B. „Senkung des Lärmpegels der Mitarbeiter an der …-Maschine auf unter 80 dB(A)“ –, das lässt mehr Möglichkeiten offen.)

Anschließend werden Fristen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festgelegt, benötigte Ressourcen ermittelt und die Bewertungsmethode (hier z.B. „Lärmmessung nach Einhausung und Vergleich mit Soll-Wert“) ermittelt. In diesem Fall wäre die Maßnahme eher ein Projekt, aber es sollte zugleich sichergestellt werden, dass in Zukunft keine Maschinen mehr eingehaust werden müssen, weil der Lärmschutz ab sofort bei der Beschaffung berücksichtigt wird.

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