Hier erfahren Sie alles über Arbeitsschutzmanagement sowie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Sie erfahren, worum es sich bei diesen Begriffen eigentlich handelt und erhalten einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung und die verschiedenen Regularien, auf denen das Arbeitsschutzmanagement ISO 45001 sowie der Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz fußen. Im Zusammenhang mit Arbeitsschutzmanagement spricht man ebenfalls oft von Arbeitssicherheit (ASI). Arbeitssicherheit ist allerdings vielmehr ein Ziel. Der korrekte Begriff zur Umschreibung der (Management-)Disziplin, welche sich mit dem Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sowie der Arbeitssicherheit beschäftigt lautet Arbeitsschutzmanagement. Arbeitsschutz kann dabei als das Verhüten von Unfällen definiert werden. Der Gesundheitsschutz umfasst die Verhütung von Berufskrankheiten sowie die Minimierung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Nach einem Übereinkommen mit der ILO (International Labour Organisation) umfasst dies auch psychische Faktoren bei der Beschäftigung.
Geschichtliche Entwicklung vom Arbeitsschutzmanagement
Die ersten zaghaften Ansätze von einem methodischen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt gehen auf das Jahr 1785 zurück und sind mit der Einführung der Dampfmaschine in der Textilindustrie in England verbunden. Ab 1800 setzte sich auch in Deutschland besonders im Rheinland die Industrialisierung durch. Todesfälle, verheerende Unglücke waren an der Tagesordnung. Dies brachte viel Leid und Schmerzen über die Menschen. Die Explosion eines Brauereikessels führte 1866 zur Gründung des ersten “Dampfkesselüberwachungsverein Baden”.
Ihre Ausbildungen im Arbeitsschutzmanagement ISO 45001
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1883 kommt es dann zur Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF, gültig bis 2002). 1884 wurde das Unfallversicherungsgesetz unter Otto von Bismarck erlassen. Durch die Unfallversicherung wurde die zweite Säule der deutschen Sozialversicherung geschaffen. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert wurden die grundlegenden Inhalte des Arbeitsschutzrechts geschaffen sowie ausgebaut. Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz aus 1972 erfolgte die Einführung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten sowie Arbeitsschutz-Ausschüssen in Betrieben. 1986 tritt das Gerätesicherheitsgesetzt in Kraft, welche eine Verpflichtung zu sicheren Geräten gleichkam. 1989 kam die erste Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz durch die EG (RL 89/391/EWG). Diese wurden durch die Maschinenrichtlinie der EG (auch 1989) ergänzt (RL 89/392/EWG). Bestandteil dieser Richtlinie war ebenfalls eine Gefährdungsanalyse. 1996 wurden im Arbeitsschutzgesetz Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich des ASM definiert.
Staatliche Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
Das betriebliche Arbeitsschutzmanagement ASM und der Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz sind nicht in einem einzelnen Gesetz verankert sondern die einzelnen Vorschriften verteilen sich über eine Fülle von Gesetzen und Regularien. Hier die Wichtigsten:
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSGV)
- LärmVibrationsArbSchV
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
- Berufskrankheitenverordnung (BKV)
- Strahlenschutzverordnung, Röntgenverordnung

Wichtige BG-Vorschriften zur Arbeitssicherheit im Überblick
Daneben gibt es eine Fülle von relevanten BG-Vorschriften (alt: Unfallverhütungsvorschriften, UVV):
- Grundsätze der Prävention – BGV A 1
- Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit – BGV A 2
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – BGV A 3
- Arbeitsmedizinische Vorsorge – BGV A 4
- Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz – BGV A 8
- Baustellen – BGV C 22
- Krane – BGV D 6
- Flurförderzeuge (Gabelstapler) – BGV D 27
- Verwenden von Flüssiggas – BGV D 34
- Leitern und Tritte – BGV D 36
EXKURS – Was das alles kostet!
So lautete die Antwort des Lagermeisters eines mittelständischen Unternehmens auf die Frage, was das Unternehmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit tut. Was kostet es, falls das Unternehmen nichts bzw. zu wenig tut, muss die Fragestellung richtigerweise lauten. Laut den Ergebnissen der Betriebsrevisionen des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit tauchen in Betrieben bis zu einer Größenordnung von ca. 100 Beschäftigten die meisten Probleme der Nichtbeachtung von Arbeitsschutzvorschriften auf (Quelle: sozialnetz.info/ca/ud/sfh/).
Eine Ermittlung der Berufsgenossenschaften, was ein Arbeitsunfähigkeitstag eines Mitarbeiters kostet, ergab eine Spannbreite zwischen 50,- € in der Landwirtschaft, 126,- € im produzierenden Gewerbe und 256,- € in Unternehmen in den Bereichen Finanzierung, Vermietung sowie Unternehmensdienstleistungen. Bei einer durchschnittlich errechneten Arbeitsunfähigkeit durch Unfälle von 11,6 Tagen je Arbeitnehmer ist hier, also gerade für kleine und mittelständische Organisationen, ein enormes Kosteneinsparpotenzial vorhanden. Falls Sie ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 betreiben ist die Integration der Arbeitssicherheit relativ unkompliziert möglich. Die Frage ist nur: Gewusst wie und wo?! Nachfolgender Text liefert Ihnen Antworten.
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Qualität oder Arbeitssicherheit – ein oder zwei Paar Stiefel?
Führt eine höhere Arbeitssicherheit zu besserer Qualität oder führt ein höheres Qualitätsniveau viel mehr zu höherer Arbeitssicherheit? Wieder eine dieser Fragen, die uns nicht weiter bringen, auf deren Beantwortung wir also getrost verzichten können. Die Erfahrung mit integrierten Managementsystemen zeigt glasklar: Durch die kontinuierliche Anpassung der Arbeitsprozesse an die Fähigkeiten sowie Bedürfnisse der Menschen unter Berücksichtigung der Ergonomie und Arbeitssicherheit entsteht eine neue, verbesserte Qualität der Arbeitsleistung und direkt auch der Produkte. Das bedeutet, die Faktoren Ergonomie sowie der Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz spielen im Qualitätsmanagement sehr wohl eine wichtige Rolle, wie die DIN EN ISO 9001 – vor allem in einer Anmerkung – darlegt:
Die Organisation muss die Arbeitsumgebung ermitteln, bereitstellen und aufrechterhalten, die zum Erreichen der Konformität mit den Produktanforderungen erforderlich ist.
Anmerkung: Die Benennung „Arbeitsumgebung“ bezieht sich auf diejenigen Bedingungen, unter denen die Arbeit ausgeführt wird, einschließlich physikalischer, ökologischer und anderer Faktoren (z.B. Lärm, Temperatur, Feuchtigkeit, Beleuchtung oder Wetter).
Darum sollten Sie QM und Arbeitssicherheit in einem Managementsystem integrieren
Das Stichwort zur Begründung dieses Appells lautet „Synergien“. Nachweislich entstehen Wettbewerbsvorteile da, wo das Management nicht auf Insellösungen setzt, sondern die „Boni“ eines ganzheitlichen Systems nutzt:
Bonus 1: Transparenz & Systematik
Bei der Definition sowie Optimierung von Prozessen werden Einflussfaktoren umfassender berücksichtigt.
Bonus 2: Mittelfristige Senkung der Kosten
Durch einen insgesamt höheren Sicherheitsstandard können dann Ausfallzeiten und Unfallzahlen wirksam gesenkt werden.
Bonus 3: Mittelfristig mehr Planungssicherheit
Durch weniger unerwartete Personalausfälle durch Krankheit oder Unfall erhöht sich die Termintreue dem Kunden gegenüber.
Bonus 4: Mittelfristig höhere Rechtssicherheit
Gesetzliche Forderungen können auf Grund der professionellen Herangehensweise konsequenter umgesetzt und besser nachvollzogen werden.
Bonus 5: Motiviertere Mitarbeiter, bessere Produkte und Dienstleistungen
Alle Mitarbeiter im Betrieb werden über die Präventionsziele informiert und wirken beim Erreichen der Ziele mit.
Bonus 6: Steigerung des Unternehmens-Image
Eine gute Presse durch Produktqualität sowie Unfallfreiheit steigert das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Geldgebern in das Unternehmen.
Integration ist nicht gleich Integration – dies ist zu beachten
Die formale Basis einer Integration von Managementsystemen kann, abhängig von den gewählten Strukturen, sehr unterschiedlich in den Ausprägungen sein:
- Häufig werden dem Qualitätshandbuch weitere Arbeitsschutz-Elemente und ggf. Umweltschutz-Elemente hinzugefügt.
- Der Vorteil ist jedoch viel größer, wenn Sie in die einzelnen Kapitel oder Elemente, die die jeweiligen Qualitätselemente repräsentieren (z.B. Basis DIN EN ISO 9001), im Bereich der Verfahrensanweisungen ergänzende Aspekte des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes so zuordnen, dass der Mitarbeiter auf einen Blick über alle relevanten Aspekte informiert ist.
Der analoge Aufbau zu ISO 9001 und ggf. ISO 14001 erleichtert Ihrem Unternehmen, falls Sie bereits mit diesen Managementsystemen arbeiten, die Integration wesentlich.
So wird Ihr Arbeitsschutzmanagement gesetzeskonform
Der Gesetzgeber gibt Unternehmen im Arbeitsschutz dezidierte, eindeutige Regelungen vor.
Nachfolgend finden Sie beispielhaft einige der unabdingbaren, gesetzlichen Vorgaben:
- Ihre Organisation muss Arbeitsschutz als umfassende sowie präventive Managementaufgabe begreifen.
- Ihre Organisation muss sich eine Arbeitsschutzpolitik vorgeben und daraus messbare Arbeitsschutzziele ableiten.
- Ihr Management muss Ihre Mitarbeiter am Arbeitsschutz beteiligen und die Kommunikation bestehender gesundheitlicher Risiken sowie ihrer Ursachen sicherstellen.
- Ihre Organisation muss im Rahmen der Aufbauorganisation die Zuständigkeiten und Befugnisse im Arbeitsschutz festlegen und die Arbeitsschutzpflichten auf dafür zuständige Mitarbeiter übertragen.
- Ihre Organisation muss im Rahmen der Ablauforganisation die notwendigen Arbeitsschritte, mit denen die gestellten Aufgaben und Ziele des Arbeitsschutzes erreicht werden können, beschreiben.
- Ihr Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass Verfahrensabläufe sowie die konkreten Arbeitsbedingungen stetig verbessert werden.
- Ihr Management hat den Stand der Arbeitssicherheit zu beurteilen und die Entwicklung des Arbeitsschutzes ständig zu überprüfen und zu bewerten.
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