Energiesteuern – Energiemanagement ISO 50001

Figur_Lupe_ohneText_gEnergiemanagement ISO 50001 – Energieeffizienz und der Spitzenausgleich

Kennen Sie schon die Änderungen des Stromsteuergesetzes im Hinblick auf den Spitzenausgleich ? Der Spitzenausgleich ist eine Form der zusätzlichen Steuerentlastung und ist nicht von den Begünstigungen nach den § 9 des StromStG- und § 54 EnergieStG-Regelungen abhängig. Sie möchten auch künftig einen Vorteil aus dem Spitzenausgleich ziehen und bares Geld bei den Energiesteuern  einsparen? Des Weiteren wollen Sie die ISO 50001 unfallfrei anwenden und die Vorteile eines ISO 50001 Energiemanagement Systems für Ihr Unternehmen? Erfahren Sie mehr auf dieser Seite!

Nachfolgend werden Sie zu den bedeutungsvollsten Änderungen im Jahr 2013 informiert und Ihnen wird gezeigt, wie Sie den Spitzenausgleich auch weiterhin nutzen können! Außerdem werden Sie mit dem Energiemanagement ISO 50001 auch ohne den Spitzenausgleich durch eine gesteigerte Energieeffizienz viel Geld einsparen!

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Seit 2013: Einführung ISO 50001 Energiemanagement System bzw. Energieaudit ist Pflicht!

Figur_Aktentasche_Ausrufezeichen_kleinIn Deutschland haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, gemäß §10 StromStG und §55 EnergieStG, Energiesteuern durch den sogenannten Spitzenausgleich zu sparen. An dieser Stelle werden Unternehmen über die allgemeine Steuerermäßigung hinaus von der verbleibenden Steuerlast zusätzlich entlastet.

Das Inkrafttreten der Änderungen zum Energie- und Stromsteuergesetz am 01. Januar 2013 hat die Folge, dass sich die Voraussetzungen für diesen Spitzenausgleich auch geändert haben. Wenn Sie zukünftig auf der Basis dieser Änderung vom Spitzenausgleich und den Erleichterungen bei den Strom- und Energiesteuern profitieren möchten, müssen produzierende Unternehmen ab 2013 den Aufbau eines Energiemanagement Systems ISO 50001 und ab 2015 die erfolgte Zertifizierung dieses Energiemanagement Systems nachweisen.[divider][space height=“30″]

Energiemanagement ISO 50001 & Steigerung der Energieeffizienz

Um dauerhaft vom Spitzenausgleich zu profitieren, müssen produzierende Unternehmen in den Jahren 2013/2014 das Thema Energiemanagement ISO 50001 oder EMAS im Unternehmen platzieren. Es muss ein Nachweis für die Einführung des Energiemanagement Systems ISO 50001 in diesen Jahren erbracht werden und im Folgejahr abgeschlossen sein, um für einen fließenden Übergang des Spitzenausgleich zu sorgen. Für die Anerkennung vom Spitzenausgleich ab 2015 muss das produzierende Gewerbe in Deutschland  eine weitere Voraussetzung erfüllen: Die Unternehmen müssen eine vorgegebene Steigerung der Energieeffizienz erreichen!

Arbeiten die Unternehmen energieeffizient, verbessern sie auch in Summe die Energieintensität in Deutschland. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf wird der  Zielwert zur Reduzierung der Energieintensität für das erste Jahr aller produzierenden Unternehmen mit einer Verbesserung um 1,3% festgesetzt. Die nachfolgenden Zielwerte sollen dann Schritt-für-Schritt gesteigert werden.

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allrightSonderregelungen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Für kleine und mittlere Unternehmen, die  weniger als 250 Mitarbeiter und  weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz haben,  gelten Sonderregelungen. Diese ermöglichen den Unternehmen die Verwendung von alternativen Systemen zur Verbesserung der Energieeffizienz , die den DIN EN 16247-1 Anforderungen entsprechen. Eine energetische Bewertung kann mithilfe eines Energieaudits entsprechend DIN EN 16247-1 durchgeführt werden. Diese ist die Basis für die Ableitung wirtschaftlicher Einsparmaßnahmen, für die Sicherung der Vorteile vom Spitzenausgleich und –  falls nötig  – für die Entwicklung eines dauerhaften Energiemanagement Systems. Der Vergleich zwischen den Einführungskosten eines Energiemanagement Systems ISO 50001 bzw. den Kosten zur Einführung und regelmäßigen Durchführung von Energieaudits EN 16247 und den Spitzenausgleich -, den zusätzlichen Steuer- und Energieersparnissen zeigen deutlich, dass sich die Kosten schnell amortisieren.

Prinzipiell: Energieaudits und Energiemanagement Systeme zahlen sich in der Regel über die Steigerungen der Effizienz auch ohne den neuen gesetzlichen „Zwang“ schnell aus.

Berechnen Sie hier Ihre jährliche Einsparung

Rechenbeispiele:

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Unternehmen 1:

800 MWh Stromverbrauch, 1000 MWh Erdgasverbrauch
50 Mitarbeiter, Arbeitsentgelt: 1.500.000 €
Stromsteuer allg. Erstattung 3854 €
Spitzenausgleich 941 €
Energiesteuer allg. Erstattung 1130 €
Spitzenausgleich 1377 €
Jahres-Gesamtentlastung 7302 €

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Unternehmen 2:

500 MWh Stromverbrauch
20 Mitarbeiter, Arbeitsentgelt 400.000 €
Stromsteuer allg. Erstattung 2315 €
Spitzenausgleich 3722 €
Jahres-Gesamtentlastung 6037 €

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Welche Bedeutungen besitzen eigentlich die Begriffe Energiemanagement und Energieaudit?

Energiemanagement ISO 50001 bedeutet das systematische Herantreten an einen zukunftssicheren Energieeinkauf, Energieanwendung und effiziente Energienutzung. Die Vorgehensweise beginnt bei dem Einsatz von effizienten Technologien und endet beim Ausschalten des Lichts. An diesem Punkt nutzt man das bewährte Vorgehen des betrieblichen Managements.

Figur_Freude_Geschafft_oranDas betriebliche Energiemanagement ISO 50001 ist also eine große Hilfe beim Einsparen von Geld, bei der Umweltschonung und bei der Zukunftsvorsorge. Wer kann es sich also leisten, kein Interesse daran zu zeigen?

Ein Energieaudit ist – so auch im Sinne der Definition der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie und des deutschen EDL-Gesetzes – „ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil (z.B. eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs, einer Industrieanlage oder einer Dienstleistung) zur Ermittlung, Quantifizierung und Darstellung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen“.

Aufgrund dessen schafft ein Energieaudit die Grundlage für die Identifikation und Umsetzung der wirtschaftlichen Energie-Einsparmaßnahmen. Dementsprechend können Sie als einzelne Dienstleistung („Energieberatung“) durchgeführt werden oder Teil der internen energetischen Bewertung im Rahmen eines Energiemanagementsystems sein.