Unterscheidung Überwachungs- / Zertifizierungsaudit

Unterscheidung Überwachungs- / Zertifizierungsaudit

Beschäftigen Sie sich mit der Zertifizierung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems, werden Sie unweigerlich auch auf die Begriffe Überwachungsaudit und Zertifizierungsaudit aufmerksam werden.

Vielen Personen ist der Unterschied zwischen den Begriffen Überwachungsaudit und Zertifizierungsaudit oftmals nicht bekannt und sie wissen nicht, welche Ziele diese Auditarten verfolgen bzw. warum sie durchgeführt werden. Der Grund für diese Unkenntnis ist, dass im Zusammenhang mit einer Zertifizierung stets viele ähnliche Begriffe, die aber alle eine andere Bedeutung haben, genannt werden.

Damit Sie eine Unterscheidung der Begriffe Überwachungsaudit und Zertifizierungsaudit vornehmen können, finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht über die häufigsten Auditarten.

Piktogramme-Seminare_Schulungen_ZettelKOSTENLOSE VORLAGE: Ihre Vorlage Einführung vom Arbeitsschutzmanagement inkl. Prozessbeschreibung zum kostenfreien Download!

[divider scroll_text=““][space height=“30″]

Das (Erst-) Zertifizierungsaudit

Haben Sie bereits ein Arbeitsschutzmanagementsystem in Ihrem Unternehmen eingeführt und möchten dieses nun zertifizieren lassen, so erfolgt dies bei einem (Erst-) Zertifizierungsaudit. Bei einem Zertifizierungsaudit erfolgt also die Zertifizierung eines Managementsystems. Ein (Erst-) Zertifizierungsaudit besteht aus zwei Schritten:

[dropcap type=“circle“ color=“#ffffff“ background=“#888888″]1[/dropcap]    Audit Stufe 1

Das Audit Stufe 1 dient dazu, die Dokumentation vom Managementsystem zu auditieren. Darüber hinaus prüft der Auditor bei Audit Stufe 1 auch den Standort sowie die standortspezifischen Bedingungen des entsprechenden Managementsystems. Bei dieser Überprüfung wird auch die Bereitschaft für das Zertifizierungsaudit Stufe 2 für den Erhalt vom Zertifikat bestimmt. Die Begutachtung vom Managementhandbuch sowie von dokumentierten Verfahren und Prozesse ist Hauptbestandteil der Prüfung der Managementdokumentation. Dabei werden unter anderem diese Sachverhalte kontrollliert:

• Formale Kriterien – Verantwortung, Vollständigkeit, Freigabe, usw.
• Informationsgehalt hinsichtlich der Ausübung der Tätigkeiten
• Nachweise über Lenkung und Überarbeitung von Dokumenten
• Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zum Produkt oder Prozess [space height=“10″]

[column col=“3/4″]Schulung_CSSIHRE SCHULUNG: Möchten Sie mehr zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems erfahren? Nutzen Sie hierzu die Schulung Basiswissen OHSAS 18001 und lernen Sie das Arbeitsschutzmanagement von Grund auf kennen. Mit der Schulung Internes Audit OHSAS 18001 lernen Sie, wie Sie ein Arbeitsschutzmanagementsystems aufrechterhalten und weiterentwickeln. >>Mehr Informationen erhalten Sie per Klick auf Ausbildungsübersicht[/column][column col=“1/4″][button color=“#ffffff“ background=“#ff5d02″ size=“large“ src=“https://www.iso-45001-arbeitsschutzmanagement.de/schulungen/ohsas_18001/“]Ausbildungsübersicht[/button][/column][space height=“10″]

[dropcap type=“circle“ color=“#ffffff“ background=“#888888″]2[/dropcap]    Audit Stufe 2

Das Audit Stufe 2 verfolgt das Ziel, die Umsetzung und Wirksamkeit vom Managementsystem, welches zertifiziert werden soll, zu untersuchen. Der Auditor achtet dabei vorwiegend auf die Konformität mit den entsprechenden Normanforderungen sowie die praktische Anwendung der dokumentierten Verfahren. Sachverhalte, die beim Zertifizierungsaudit Stufe 2 untersucht werden, können sein:

• Information und Nachweise über Normkonformität vom Managementsystem
• Leistungsfähigkeit vom Managementsystem im Hinblick auf die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
• Operative Steuerung der Prozesse innerhalb der Organisation
• Interne Auditierung und Managementbewertung

Nach dem Audit Stufe 1 sollte die Durchführung vom Zertifizierungsaudit Stufe 2 nach spätestens 3 Monaten erfolgen. Das Audit Stufe 2 kann auch direkt nach der Ausführung vom Stufe 1 Audit vorgenommen werden, sofern das Unternehmen vom Auditor im Vorfeld über die Auswirkungen möglicher Mängel oder Schwachstellen (z.B. Einstufung der Schwachstelle als Nicht-Konformität) informiert wurde.

[divider scroll_text=“Zum Seitenanfang“] [space height=“30″]

Das Überwachungsaudit im Vergleich zum Zertifizierungsaudit

Anders als das Zertifizierungsaudit soll mit einem Überwachungsaudit keine Zertifizierung erfolgen. Ziel vom Überwachungsaudit ist, wie der Name bereits andeutet, die Überwachung der Zertifizierung. Wurde eine Zertifizierung erteilt, hat diese eine Gültigkeit von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums wird mithilfe vom Überwachungsaudit die Zertifizierung geprüft. Dies dient unter anderem dazu sicherzustellen, dass Normanforderungen auch weiterhin erfüllt werden. Ein Überwachungsaudit wird jährlich durchgeführt, wobei das erste Überwachungsaudit im Folgejahr nach dem (Erst-) Zertifizierungsaudit stattfindet. Somit finden zwischen dem (Erst-) Zertifizierungsaudit und dem Rezertifizierungsaudits nach drei Jahren mindestens zwei Überwachungsaudits statt.

Ein Überwachungsaudit zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:

• Kürzerer Umfang als ein Zertifizierungsaudit
• Überprüfung der Wirksamkeit und Aufrechterhaltung des Managementsystems

 

Schwerwiegende Mängel beim Überwachungsaudit

Ein Managementsystem kann als nicht wirksam anerkannt werden, wenn bei Überwachungsaudit schwerwiegende Mängel festgestellt werden sollten. Sollte dies der Fall sein, kann das Zertifikat ausgesetzt werden, wodurch es zeitweise nicht mehr gültig wäre. Damit das Zertifikat seine Gültigkeit wieder erhält müssen die festgestellten Schwachstellen bzw. Mängel abgestellt werden. Sollte der Fehler innerhalb von 6 Monaten nicht behoben worden sein, so kann das Zertifikat auch entzogen werden.